2. Instituti...
Sie befinden sich hier: > Konzept > 2. Institutionelle Rahmenbedingungen
 

2. Institutionelle Rahmenbedingungen

2.1 Geschichte der Offenen Aggertal Ganztagsgrundschule Donrath

In NRW setzte die Landesregierung auf die „Offenen Ganztagsgrundschulen“ im Primarbereich. Bis 2010 sollten in jeder Kommune Ganztagsangebote für landesweit 30% der Schulkinder bereitgestellt werden.
Schon vor diesem Termin hat die Stadt Lohmar dieses Ziel erreichen können.
Der Rat der Stadt Lohmar hat gem. § 9 Abs. 3 SchulG mit Zustimmung der Schulkonferenz die Einrichtung der „Offenen Ganztagsgrundschulen“ ab dem 1. August 2006 beschlossen.
So entstand im Schuljahr 2006 die Offene Aggertal Ganztagsgrundschule Donrath als eine von vier offenen Ganztagsgrundschulen (OGATA’s) im Stadtgebiet Lohmar zunächst unter Trägerschaft des Vereins „Betreute Schulen“ des AWO Kreisverbandes Bonn / Rhein Sieg e.V. Zum 01.08.2012 wechselte die Trägerschaft zur Stadt Lohmar.
Im Februar 2007 wurde der Neubau fertig gestellt, indem sich heute ein Teil der Räumlichkeiten der OGATA befinden. In den Folgejahren stieg die Anzahl der Anmeldungen stetig.  Im Schuljahr 2008 wurde die zweite Gruppe eröffnet. 
Am 24.02.2011 hat der Schulausschuss in seiner Sitzung beschlossen, dass die OGATA Donrath ab dem 01.08.2011 mit 3 Gruppen geführt wird. Zum 01.08.2012 wurde der erhöhte Betreuungsbedarf durch Erhöhung auf 3 ½ Gruppen abgedeckt.
Zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurde die OGATA Donrath zunächst auf vier Gruppen und im Schuljahr 2016/2017 auf 4 ½ Gruppen erweitert. Ab dem Schuljahr 2017/2018 besteht die OGATA Donrath aus 4 Gruppen.

2.2 Personal

Im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Ganztagsangebots legen wir großen Wert darauf, in der OGATA Donrath pädagogisches Fachpersonal zu beschäftigen.
Das Personal nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil und besucht praxisrelevante Fachtagungen und Messen.

In der Einrichtung tätig sind:
Zwei pädagogische Fachkräfte als Einrichtungsleitungen und Gruppenleitungen, eine weitere pädagogische Fachkraft als Gruppenleitung, sechs Ergänzungskräfte, davon eine als Gruppenleitung und eine duale Studentin. Unterstützt wird das Team jedes Jahr durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes.
Die abwechslungsreichen Bildungsangebote am Nachmittag werden u.a. von pädagogischen Fachkräften der OGATA Donrath sowie von verschiedenen Kooperationspartnern wie Vereine vor Ort (z.B. Karate, Tanzen, Turnen) und qualifizierte Kursleiterinnen und Kursleitern (z.B. Yoga, Kunst) durchgeführt.
Weiterhin begleiten zeitweise Praktikantinnen und Praktikanten die pädagogische Arbeit in der Einrichtung. Die Mittagsverpflegung wird durch eine Hauswirtschaftskraft gewährleistet.

2.3 Fortbildung

Die Stadt Lohmar fördert die Teilnahme an Fortbildungen, die entweder vom Träger organisiert oder auch individuell ausgesucht werden.
Bisher sind u.a. folgende Fortbildungen durchgeführt worden:

  • regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen
  • Snoezelen für Kinder
  • Schwierige Klassen, schwierige Kinder
  • Gewaltfrei lernen
  • Umgang mit traumatisierten Kindern im Ganztag
  • OGS Viertklässler
  • Aufsichtspflicht
  • Fit for Führung
  • Gesprächsführung
  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer
  • Umgang mit herausfordernden Verhalten von Kindern

2.4 Finanzierung

Die OGATA Donrath finanziert sich aus Mitteln der Stadt Lohmar, des Landes Nordrhein-Westfalen und aus Elternbeiträgen. Die Höhe der Elternbeiträge ist nach dem Jahreseinkommen der Eltern gestaffelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.ogatas-lohmar.de, Satzung der Stadt Lohmar über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

2.5 Betreuungsvertrag

Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in der OGATA Donrath anmelden, schließen mit dem Träger Stadt Lohmar einen vorgegebenen Betreuungsvertrag ab. Dieser regelt die Dauer und den Umfang der Betreuung und beinhaltet die Elternbeitrags- und Kündigungsformalitäten.
Nach Vertragsabschluss ist der regelmäßige Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule bis mindestens 15.00 Uhr verpflichtend.
Kündigungsgründe sind im Betreuungsvertrag festgeschrieben.
Der Schulträger behält sich das einseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere ausfolgenden Gründen, vor:

  • Verhalten des Kindes, welches den Verbleib in der Betreuungsmaßnahme auch nach Ausschöpfen aller angemessenen pädagogischen Maßnahmen ausschließt.
  • Verlassen der Schule, z.B. durch Umzug.
  • Sehr unregelmäßiger Besuch der Betreuungsmaßnahme.
  • Fehlen des Kindes länger als 6 Wochen ohne Angabe von Gründen.
  • Fehlende Zusammenarbeit zwischen Personensorgeberechtigten und dem Betreuungspersonal.
  • Zahlungsverpflichtungen der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Träger werden nicht oder wiederholt nicht fristgerecht vorgenommen.

    Die außerordentliche Kündigung erfolgt schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes durch den Schulträger.

    2.6 Gesetzliche Rahmenbedingungen

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Offene Ganztagsgrundschule in Nordrhein - Westfalen basieren auf den rechtlichen Grundlagen von Schule und Jugendhilfe. Das Schulgesetz vom 15.02.2005 (zuletzt geändert am 21.07.2018) stellt den Rahmen für das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen dar.
    Die bundesgesetzliche Grundlage für die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland bietet das Kinder- und Jugendhilfegesetz – Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII).

    Auf der Grundlage des SGB VIII sind in Nordrhein-Westfalen folgende Ausführungsgesetze im Rahmen der Offenen Ganztagsschule bedeutsam:

    • Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das am 01.08.2008 in Kraft getreten ist
    • Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – 3. AG-KJHG

    Weitere Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen sind:

    • Runderlass zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Stand 16.02.2018)
    • Förderrichtlinie – Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
    • Förderrichtlinie – Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
    • Zuwendungen für Fortbildungsveranstaltungen
    • Runderlass d. Kultusministeriums vom 2.3.1974, in der Fassung vom 05.05.2015, Hausaufgaben in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (BASS).
      www.schulministerium.nrw.de Schulrecht Erlasse

    Das Konzept zum Download:

    Konzept der OGATA Donrath (pdf)
    Konzept der OGATA Donrath (pdf)

    Direkt zu ...

     
    OGATA Donrath
    E-mail: ogata@ggs-donrath.de :: Telefon: 02246 - 1006986
     
    zur Webseite der Stadt Lohmar Inhalt/Sitemap Datenschutz Kontakt/Impressum